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Führerschein mit 17

Was bedeutet das?

Mit frühestens 16 1/2 Jahren kann der Bewerber/ die Bewerberin einen Antrag zum „Begleitetes Fahren“ stellen.
Die Ausbildung ist dann wie bei der normalen Führerscheinausbildung für PKW durchzuführen. Die theoretische Prüfung kann der Bewerber/ die Bewerberin 3 Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen.

Frühestens zum 17. Geburtstag und nach bestandener Prüfung erhält der Bewerber/ die Bewerberin dann die Prüfbescheinigung mit den Namen der Begleiter, die der Bewerber/ die Bewerberin selbst aussuchen kann.
Die Begleiter müssen mind. 30 Jahre alt sein, seit mind. 5 Jahren den Führerschein der Klasse B haben und dürfen bei der Erteilung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte haben.

Nun darf der Bewerber/ die Bewerberin bis zum 18. Geburtstag nur mit einem Begleiter bundesweit fahren.
Den Führerschein erhält der Bewerber/ die Bewerberin dann mit 18 Jahren.
In dieser Zeit hat der Fahranfänger mit seinen Begleitern sicher viele Erfahrungen gemacht und kann nun ohne weitere Ausbildung und Prüfung allein fahren.

In Berlin wurde das Begleitete Fahren (BF 17) am 1. Feb. 2006 eingeführt.
Anmeldungen zum BF 17 sind bei den Bürgerämtern vorzunehmen. Bei der Anmeldung muss der/die Fahrerlaubnisbewerber/in mit einem gesetzlichen Vertreter persönlich erscheinen.
Anträge für den Antragsteller sowie für die Begleitpersonen erhält man in unserer Fahrschule.
Für weitere Fragen stehen wir selbstverständlich per Telefon, E-Mail und persönlich gerne zur Verfügung.


Ihr freundliches Team
der Dr. Herrmann Fahrschulen


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